Förderrichtlinien
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von ÖKO PLUS-Fördergeldern:
- Abschluss eines Registrierungsvertrages mit dem Verein ÖKO STROMBÖRSE zur Veröffentlichung der Anlage im Internet.
- Vorliegen aller rechtlich erforderlichen Genehmigungen für den Betrieb der Anlage. Mindestgröße der Anlange Nennleistung 1 KW oder Jahresstromerzeugung > 1.000 kWh.
- Direkte oder indirekte Information über die jährliche Produktionsmenge bzw. Überschuss-Einspeismenge, falls nicht auf niedrigere Standardwerte zurückgegriffen werden soll.
Nähere Informationen in den beiliegenden Förderrichtlinien sowie der Kurzinfo für Produzenten

