Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes im Sommer 2021 wurde ein wesentlicher Meilenstein für die Energiewende in Österreich gesetzt. Bis dahin konnte der erzeugte Strom aus erneuerbarer Energie nur innerhalb eines Gebäudes verteilt und genutzt werden. Seit einer Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) 2021 ist es also möglich, den erzeugten Strom innerhalb einer Gemeinde zu verteilen. Dafür müssen sich Personen oder auch Betriebe in einer sog. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (kurz EEG) zusammenschließen. Innerhalb dieser EEG werden Stromerzeuger:innen und Stromverbraucher:innen miteinander vernetzt und der erzeugte Strom wird innerhalb der EEG an die Teilnehmer:innen aufgeteilt.
Wer Teil einer EEG wird, hat den Vorteil, umweltfreundlichen und günstigen Strom direkt aus der Region zu beziehen. Und obendrein: wer Solarstrom aus der Region bezieht, zahlt auch weniger Netzentgelte an den Netzbetreiber.Da es sich um ein neues Feld handelt, braucht es dringend Leuchtturmprojekte bzw. Best-Practice-Beispiele, um möglichst viele EEGs zu gründen. Die Ökostrombörse Salzburg initiiert derzeit zwei dieser Leuchtturmprojekte (EEG Thalgau und EEG SINNhub).