Gerichtshof der EU macht Energieunternehmen einen Strich durch die Rechnung
Dienstag, 03. Mai 2016
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Anzahl der vergebenen freien Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem (ETS) zu hoch ist.
Somit ist der von der EU-Kommission gesetzte Betrag für die Handelsperiode zwischen 2013 und 2020 ungültig. Der Gerichtshof folgt mit dieser wichtigen Entscheidung den Empfehlungen der Generalanwältin von November 2015 (s. EU-Umweltnews vom 17. November 2015).
Imke Lübbeke, Leiterin Klima und Energie bei WWF Europe begrüßte das Urteil des Gerichtshofs und betonte, dass das ETS dringend reformiert werden müsse, damit die Verursacher von CO₂-Emissionen endlich bezahlen müssen anstatt bezahlt zu werden.
Der Fall wurde ursprünglich von Energieunternehmen an den Gerichtshof herangetragen, da diese mit bestimmten Aspekten der Berechnung des Korrekturfaktors im ETS unzufrieden waren. Ziel der Unternehmen war es, mehr kostenlose Zertifikate im ETS zu erhalten. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird die Anzahl der frei vergebenen Zertifikate noch in der aktuellen Handelsperiode des ETS (2013-2020) mindern.
Laut Urteil hat die EU-Kommission nun zehn Monate Zeit, die Anzahl der frei vergebenen Zertifikate neu zu berechnen. Expert:innen vermuten, dass die Entscheidung des Gerichtshofs sich auch auf die Handelsperiode nach 2020 auswirken wird, die sich zurzeit im Gesetzgebungsprozess befindet.
Quelle: Deutscher Naturschutzring