Kleine Ökostromgesetz-Novelle: Gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen in Mehrparteienhäusern nun möglich

Technologieplattform Photovoltaik (TPPV) begrüßt die am 1. März 2017 vom Ministerrat beschlossene kleine Ökostromgesetz-Novelle

Die Österreichische Technologieplattform Photovoltaik (TPPV) begrüßt die am 1. März 2017 vom Ministerrat beschlossene kleine Ökostromgesetz-Novelle. Mit ihr werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die eine Vor-Ort-Nutzung von PV-Strom in Mehrparteienhäusern möglich machen. Somit sollen nun auch Haushalte in Mehrparteienwohnhäusern, zu denen zwei Drittel der österreichischen Haushalte gehören, aktiv an der Energiewende teilhaben können.

Bisher war es aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen zwar möglich, eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrparteienwohnhaus zu errichten, allerdings durfte die gewonnene Energie nicht lokal vorteilhaft vermarktet werden, auch wenn der erzeugte Strom direkt im Gebäude verbraucht wurde. Der Abbau dieser bürokratischen Hürde sollte aber nur ein erster Schritt sein. Die TPPV erhofft sich weitere Initiativen zur verbesserten Nutzung innovativer Energie-Technologien in größeren Gebäuden und Gebäudeverbänden.

Weitere Informationen:

Verein „Österreichische Technologieplattform Photovoltaik“: http://tppv.at/

OTS Presseaussendung: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170301_OTS0103/kleine-oekostromgesetz-novelle-tppv-begruesst-die-gemeinsame-nutzung-von-pv-anlagen-in-mehrparteienhaeusern

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