Bürgerenergiegemeinschaften

Bürgerenergiegemeinschaften

Bürgerenergiegemeinschaften – BEG – kurz erklärt

Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes im Sommer 2021 wurde ein wesentlicher Meilenstein für die Energiewende in Österreich gesetzt. Bis dahin konnte der erzeugte Strom aus erneuerbarer Energie nur innerhalb eines Gebäudes verteilt und genutzt werden. Seit einer Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) 2021 ist es also möglich, den erzeugten Strom innerhalb Österreichs zu verteilen.

Dafür müssen sich Personen oder auch Betriebe in einer sogenannten Bürgerenergiegemeinschaft (kurz EBG) zusammenschließen. Innerhalb dieser BEG werden Stromerzeuger:innen und Stromverbraucher:innen miteinander vernetzt und der erzeugte Strom wird innerhalb der BEG an die Teilnehmer:innen aufgeteilt. Im Gegensatz zur Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gibt es aber keine Ersparnis bei den Netzentgelten.

Da es sich um ein neues Feld handelt, braucht es dringend Leuchtturmprojekte bzw. Best-Practice-Beispiele, um möglichst viele BEGs zu gründen.

Ich bin Ihr Ansprechpartner

Mein Name ist Erik Schnaitl. Ich bin Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen zur Ökostrombörse, Wohn-GEA, EEGs und Ökocent.

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