Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – EEG – kurz erklärt
Mit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes im Sommer 2021 wurde ein wesentlicher Meilenstein für die Energiewende in Österreich gesetzt. Bis dahin konnte der erzeugte Strom aus erneuerbarer Energie nur innerhalb eines Gebäudes verteilt und genutzt werden. Seit einer Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) 2021 ist es also möglich, den erzeugten Strom innerhalb des Versorgungsgebiets eines Umspannwerks zu verteilen. Dafür müssen sich Personen oder auch Betriebe in einer sogenannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (kurz EEG) zusammenschließen. Innerhalb dieser EEG werden Stromerzeuger:innen und Stromverbraucher:innen miteinander vernetzt und der erzeugte Strom wird innerhalb der EEG an die Teilnehmer:innen aufgeteilt.
Wer Teil einer EEG wird, hat den Vorteil, umweltfreundlichen und günstigen Strom direkt aus der Region zu beziehen. Obendrein zahlt er oder sie auch weniger Netzentgelte an den Netzbetreiber. Da es sich um ein neues Feld handelt, braucht es dringend Leuchtturmprojekte bzw. Best-Practice-Beispiele, um möglichst viele EEGs zu gründen. Die Ökostrombörse Salzburg initiiert mehrere dieser Leuchtturmprojekte. Zwei davon (EEG Thalgau und EEG SINNhub) sind bereits in Betrieb.