Energie Salzburg Süd

Energie Salzburg Süd
Logo Energie Salzburg Süd – Erneuerbare Energie Gemeinschaft

Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft "Energie Salzburg Süd" hat im Jänner 2024 begonnen Strom unter den Teilnehmenden zu tauschen. Mit Stand Juni 2024 sind 75 Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte dabei und handeln monatlich ca. 35.000kWh Strom. Die sind aus dem Süden der Stadt Salzburg und den Gemeinden Elsbethen, Gaißau, Krispl sowie Wals (ohne Siezenheim). 

Die Verbraucher der EEG erreichen momentan einen Abdeckungsgrad von 60 bis 90% ihres Stromverbrauches aus der EEG. Die Einspeiser können zwischen 60 bis 80% ihrer erzeugten Energie in die Energie Salzburg Süd liefern. In Abhängigkeit von einer guten Balance zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsmenge innerhalb der EEG können noch weitere Teilnehmende aufgenommen werden.

Grundsatzphilosophie:

Zusätzlich zum klassischen EEG-Handel von Strom, der unter den Bewohner:innen und Gewerbetreibenden im Versorgungsgebiet verteilt wird, sind noch weitere Schwerpunkte der Nachhaltigkeit geplant. Für die Erreichung der Klimaziele sind neben der erneuerbaren Stromerzeugung vor allem die Bereiche ressourcenschonende Mobilitätsabdeckung, Raumwärme und Ernährungsproduktion von Bedeutung. Dieses Gesamtpaket wollen wir in die Öffentlichkeit tragen und dadurch in unser Umfeld hineinwirken.

Dafür ist uns neben dem ökonomischen Vorteil für Einspeiser und Verbraucher auch ein lebendiges Miteinander mit in einem finanziell vitalen Verein sehr wichtig der im Nahumfeld eine sehr lebenswerte Zukunft mitgestaltet.

Vereinsvorstand:

Die Mitgliederversammlung am 04.03.2024 hat folgenden Vorstand gewählt:

  • Obmann: Erik Schnaitl
  • Schriftführer: Walter Müller
  • Kassier: Hans Embacher
  • Schriftführer-Stellvertreter: Christian Hansbauer

Tarife - 3. Quartal 2024 in Cent/kWh (netto) exkl. Abgaben und Netzgebühr:

  • Einspeisetarif Wasserkraft: 12
  • Einspeisetarif PV: 10,0
  • Verbrauchstarif Privat: 13,3
  • Verbrauchstarif Gewerbe: 12,5
Medienbericht zur EEG Salzburg Süd (Salzburger Nachrichten 22.01.2023)

Bericht in den Salzburger Nachrichten zur Gündung Energie Salzburg Süd vom 22. Jänner 2024

Grundsätzliches zur Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft:

  • Tausch/Handel von Strom zwischen Privatpersonen, KMUs, Kommunen, Landwirten und Vereinen, deren Zählpunkte an einem Umspannwerk (regionale EEG) vereint sind und damit eine regionale EEG bilden können. Auf der Internetseite der Salzburg Netz GmbH kann durch Eingabe der Adresse die Umspannwerkzugehörigkeit abgeklärt werden.
  • Für die EEG ist ein eigener Rechtsträger (Verein, Genossenschaft oder GmbH) erforderlich, der durch seine Organe (Vorstand bzw. Geschäftsführung) den/die Energiepreis(e) festlegt.
    • Bei der Energie Salzburg Süd orientiert sich dieser an den Markttarifen, sodass es für Einspeiser lukrativ ist, in die EEG einzuspeisen, und für Verbraucher, aus der EEG zu beziehen.
  • Für die Stromzuteilung aus der EEG ist der Netzbetreiber zuständig. Dafür braucht jeder Teilnehmer einen Smart Meter und muss sein Einverständnis zur Übermittlung der 15-Minuten-Werte erteilen.
  • Die Abrechnung des zugeteilten Stroms erfolgt auf der Datenbasis des Netzbetreibers und soll mindestens quartalsweise erfolgen. Die Abrechnungssoftware erstellt mit wenigen Klicks eine Rechnung, die per E-Mail an die Teilnehmenden versendet wird. Die Verbraucher zahlen die Beträge auf das Vereinskonto, wovon die Einspeiser bezahlt werden.
    • Der Verein bildet Rücklagen für mögliche Zahlungsausfälle, für die er haftet.
  • Im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ist festgelegt, dass jede Kilowattstunde Strom aus einer EEG Vergünstigungen auf der Netzebene und über die Abgaben erhält.
  • Die Netzgebühr wird immer vom Netzbetreiber eingehoben, der in der Rechnung ausweist, welche Leistung von der EEG (reduzierte Netzgebühr und reduzierte Abgaben) und welche von herkömmlichen Stromanbietern (normale Netzgebühr und normale Abgaben) bezogen wird.
  • Die EEG ist kein Vollversorger, weshalb sowohl für die Einspeiser als auch für die Verbraucher ein Stromanbieter für den Überschuss- bzw. Reststrom benötigt wird.
  • Die Mitgliedschaft im Rechtsträger (Verein Energie Salzburg Süd) mit der Unterstützung des Vereinszweckes ist Voraussetzung für die Teilnahme am Stromhandel.

 

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