SINNhub – Eine Welle für den Klimaschutz!
Im Rahmen der Erneuerbare-Energie-Gemeinsschaft SINNhub wird von der Ökostrombörse Salzburg 2022 ein Kleinwasserkraftwerksprojekt am Salzburger Almkanal umgesetzt. Der SINNhub ist eine bis in die 1970er Jahre genutzte Wasserkraftstufe am Almkanal. Die Ökostrombörse Salzburg nimmt mit einer Wasserkraftschnecke mit 43 kW Generatorleistung und einer erwarteten Jahreserzeugung von über 300.000 kWh Ökostrom die Stromerzeugung Ende März 2023 auf. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Energiewende.
Die Bauarbeiten am Kleinwasserkraftwerk SINNhub schreiten stetig voran. Mit 23. September wurden die Arbeiten im Flussbett erfolgreich vor der Almeinkehr abgeschlossen und das Kraftwerkhaus errichtet. Mittels 90-Tonnen-Kran wurde am 22. November die Wasserschnecke samt Generator ins Kraftwerk eingehoben.
Darauf aufbaubend wird das Wasserschneckenbett betoniert, welches mehrere Wochen austrocknen muss. In dieser Zeit wird der Durchstich vom Müllnerarm zum Neutorarm und die Neugestaltung des Ufer- und Gewässerbereichs umgesetzt. Die Begrünung und Bepflanzung werden dann im Frühling nachgeholt.
Das Wehr wird mit Steuerung ausgestattet um – zum Teil auch ferngesteuert – die Wassermengen zu regulieren. Daran anschließend werden noch die notwendigen Geländer und Absturzsicherungen an der Zufahrt zum Kraftwerk angebracht. Die elektrische Steuerung wird im März eingebaut. Damit kann die Inbetriebnahme Ende März 2023 erfolgen.
Für das Kleinwasserkraftwerk sind schon alle Bezugsrechte vergeben. Somit ist für dieses Projekt keine Beteiligung mehr möglich.
Der Vorstand des Vereins Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft SINNhub:
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Johannes Hübl, Obmann
Ing. Dietmar Kurz, Obmannstellvertreter
Dr. Ralf Öchsner, Kassier
Gemeinnützige Gemeinschafts-Energie-Anlagen GmbH, vertreten durch Ing. Dr. Franz Kok, Schriftführer
Fragen und Antworten
Das Projekt wurde 2020/21 vom Obmann des Salzburger Almkanals, Mag. Johannes Lugstein, entwickelt und 2022 zur Umsetzung an den Verein Ökostrombörse Salzburg (ÖSB) weitergegeben. Für die ÖSB wird es das erste Wasserkraftwerk seiner gerade gegründeten Betriebsgesellschaft für Gemeinschaftsenergieanlagen (GEAs) sein, welche sonst Photovoltaikanlagen für Hausgemeinschaften betreiben wird. So wie der Verein ÖSB ist auch die Gemeinnützige Gemeinschaftsenergieanlagen GmbH (gGEAn GmbH) mit Sitz in der Auerspergstraße 20 ein gemeinnütziges Unternehmen, welches mittels Bürgerbeteiligung Erneuerbare-Energie-Projekte umsetzt. Geschäftsführer der gGEAn GmbH ist der Obmann der Ökostrombörse Ing. Dr. Franz Kok.
Dieses Bezugsrecht ist als Vorauszahlung für die Lieferung von Strom über einen Zeitraum von 30 Jahren anzusehen. Als Mitglied der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft SINNhub wird dem/der Inhaber:in zu gleichen Teilen mit den anderen Inhaber:innen von Bezugsrechten der gleiche Anteil an der Erzeugung des SINNhub am 15minütig gemessenen aktuellen Stromverbrauch zu geordnet. Dieser Anteil ist nicht genau vorhersehbar, weil er vom Verbrauchsverhalten aller Mitglieder der EEG abhängt. Der so zugeordnete Strombezug wird als Jahressumme regelmäßig abgerechnet und zu einem Preis weit unter den sonstigen Strombezugskosten verrechnet.
Die Verteilung des SINNhub-Stroms auf die Inhaber:innen von Bezugsrechten erfolgt nach dem sogenannten dynamischen Prinzip zu gleichen Teilen auf die Berechtigten abhängig von deren aktuellem Stromverbrauch. Da der SINNhub aufgrund des konstanten Wasserangebots eine konstante Leistung von ca. 43 kW erzeugt, kann der so bereitgestellte sogenannte Bandstrom den laufenden konstanten Stromverbrauch der Berechtigten (z.B. für Heizungspumpen, Kühlgeräte…) abdecken. Die verbleibenden Verbrauchsspitzen werden weiterhin von Strom aus dem Stromnetz abgedeckt.
Aufgrund der bekannten typischen Verläufe des über den Tag, die Woche bzw. das Jahr hinweg variierenden Verbrauchs von Haushaltskund:innen kann davon ausgegangen werden, dass ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von ca. 3.000 kWh damit ca. 50 % seines Strombedarfs decken kann. Bei einer Jahreserzeugung des SINNhub von ca. 300.000 kWh entspricht dies 50 % des Strombedarf von etwa 200 Haushalten.
Wenn die EEG SINNhub weitere Projekte umsetzt, können auch weitere Mitglieder aufgenommen werden, diese haben aber nicht automatisch auch ein Bezugsrecht vom Kleinwasserkraftwerk.
Nein. Um sicherzugehen, dass nicht dauerhaft einzelne der 200 Berechtigten bevorteilt werden, ist das Bezugsrecht sowohl zeitlich mit 30 Jahren als auch in der maximal bezogenen Strommenge limitiert: jährlich 1.500 kWh x 30 Jahre max. = 45.000 kWh.
Dies bedeutet, dass große Verbraucher:innen ihr Bezugsrecht früher aufbrauchen als kleine und sparsame Verbraucher:innen.
Nicht die gesamte Erzeugung des SINNhub wird voraussichtlich zu allen Zeitintervallen von den Berechtigten abgerufen werden. Diese freie Erzeugung kann Abnehmer:innen weiterhin zugeordnet und verrechnet werden!
Mit dem Entgelt für das Bezugsrecht finanziert die gGEAn GmbH den Bau des SINNhub. Der laufende Betrieb (Versicherung, Wartung, Pacht, Rücklage für Instandsetzung und Wartung, Abrechnung der gelieferten Energie an Mitglieder etc…) wird mit einem Bezugsentgelt pro kWh abgerechnet. Diese Servicepauschale liegt in Höhe von 12,8 Cent/kWh und beinhaltet auch die Netzgebühren. Die Netzgebühren werden allerdings vom Netzbetreiber eingehoben und somit verringert sich die Servicepauschale, die an die EEG zu bezahlen ist, um den Betrag der Netzgebühr.
Ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von ca. 3.000 kWh bezahlt aktuell ca. 21-25 Cent/kWh. Das Bezugsrecht für 4.560,– € brutto (3.900 € netto) berechtigt zum Bezug von 45.000 kWh in einem Zeitraum von 30 Jahren, das entspricht 9,28 Cent/kWh. Dazu kommt eine Servicepauschale von 12,8 Cent/kWh. Dazu kommt, dass:
- die absehbare Preissteigerung für Energie das vereinbarte Bezugsrecht nicht mehr betrifft.
- die unbestimmte weitere Entwicklung des Geldwertes mit der Vorauszahlung des Bezugsrechts diesen so investierten Geldbetrag nicht mehr trifft.
- Sie unterstützen die Verwirklichung eines Kleinwasserkraftwerks, welches ohne die Möglichkeiten einer EEG nicht umgesetzt werden könnte.
Mit einem Bezugsrecht nehmen Sie teil am historischen Almkanal und der Tradition der gemeinsamen Nutzung seiner Wasserkraft und Erhaltung seiner stadtökologischen Funktion.
Ja, es ist möglich, ein erworbenes Bezugsrecht am SINNhub wieder an die gGEAn GmbH zu verkaufen. Die Bewertung erfolgt auf Basis des einbezahlten Nominales unter Abzug des anteiligen konsumierten Bezugsrechts von den maximal möglichen 45.000 kWh.
Die Anzahl der Bezugsrechte ist auf 200 beschränkt. Wenn Bezugsrechte an die gGEAn GmbH zurückgegeben wurden, ist es möglich, diese bei der gGEAn GmbH zu erwerben. Bitte übermitteln Sie eine Bezugsrechtsvereinbarung, wir setzen Sie auf eine Warteliste und melden uns bei Verfügbarkeit eines Bezugsrechts.
Der Kaufpreis für ein Bezugsrecht resultiert aus den Kosten für die Projektumsetzung, Tiefbau, Maschinenteile, Verfahrenskosten etc.
Der Verein Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (UnsereEG) ist der vom Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 (EAG) vorgeschriebene neutrale und gemeinnützige Rechtsträger für die Organisation der EEG SINNhub und die Abwicklung der Lieferungen zwischen der gGEAn GmbH als Betreiberin des SINNhub und den Inhaber:innen von Bezugsrechten am SINNhub. Lieferant:innen und Abnehmer:innen müssen Mitglied dieses Vereins sein.
UnsereEG übergibt das Management der laufenden Lieferungen und ihrer Abrechnung an die Expert:innen von gGEAn GmbH und deren Partner EZN. Mitglieder der EEG SINNhub müssen eine einmalige Aufnahmegebühr von 30,– € entrichten, der Verwaltungsaufwand wird dann pro kWh mit dem Bezugsentgelt verrechnet und dort wie auch die gesetzlich regulierte Netzbenutzungsgebühr ausgewiesen.
Ja. Aktuell sind wir bemüht, die EEG SINNhub zum Laufen zu bringen, und leisten dabei Pionier:innenarbeit für diese neue Form des Bürger:innen-Strommarkts, den das EAG 2021 ermöglicht hat. Die Aufgabe von EEGs ist es aber, ihren Mitgliedern vielfältige Energiedienstleistungen anzubieten: Effizienter Stromeinsatz, E-Mobilität, dezentrale Speicher und Photovoltaikanlagen auf Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden zählen dazu. Gemeinschaftsenergieanlagen wie etwa PV-Anlagen auf Wohngebäuden würden sehr gut zum Basis-Bandstrom des SINNhub passen, um die im Tagesverlauf schwankenden Verbrauchsspitzen gemeinsam mit dezentralen Stromspeichern abzudecken.
Wir empfehlen das Ökostromprodukt Öko Strom Privat Basis der Salzburg AG. Es enthält auch einen Klimacent-Förderbeitrag, mit dem innovative Energieprojekte wie der SINNhub, Gemeinschafts-PV-Anlagen und Projekte von EEGs unterstützt werden.
Grundsätzlich gibt es dafür keine Einschränkungen. Wir bemühen uns bei der Zusammensetzung der EEG aufgrund der Daten der Interessensbekundungen jedoch, eine Gruppe von Berechtigten zusammenzustellen, welche nicht durch besonders stromintensive oder untypische Stromanwendungen auffallen (z.B. elektrische Heizung).
Der SINNhub produziert Tag und Nacht gleichmäßig Strom. Ein tageszeitlich abhängiger Tarif ist nicht vorgesehen.
Die dreiwöchige Almabkehr im September legt alle Kleinwasserkraftwerke am Almkanal still. Diese Zeit wird für notwendige Reparaturarbeiten genutzt. An Stelle des Wasserkraftstroms aus dem Almkanal tritt in dieser Zeit der Stromversorger der Bezugsberechtigten, meistens ist das die Salzburg AG. Wir unterstützen die Bezugsberechtigten mit der Verhandlung einer kostengünstigen Überbrückungslieferung.
Die Investitionskosten in den SINNhub verteilen sich auf elektrotechnische Anlagen, Maschinenbauteile und das Bauwerk, und entsprechend verteilt sich die Abschreibung der Anlage auf 10, 20 und 50 Betriebsjahre.
30 Jahre Laufzeit für das Bezugsrecht wurden gewählt, weil damit für 200 teilnehmende Haushalte etwa 50 % ihres Grundstromverbrauchs abgedeckt werden können und so die Investition ermöglicht wird. Über die laufenden Betriebskosten wird der vorhersehbare Instandsetzungsaufwand in dieser Laufzeit abgedeckt.
Ja. Zum Erwerb eines Bezugsrechts sind alle berechtigt, die im Einzugsbereich des Umspannwerks Hagenau einen Stromversorgungsvertrag und damit einen Zähler für die Lieferung von Tagstrom haben. Wenn Sie die Stromrechnung daher mit dem Stromversorger direkt verrechnen trifft das auch auf Sie zu. Wenn Sie umziehen, haben Sie die Möglichkeit, dieses Bezugsrecht ihrem Nachmieter weiterzugeben. Sie können das Bezugsrecht aber auch in die neue Wohnung mitzunehmen, wenn diese im Einzugsgebiet der EEG SINNhub liegt. Für diesen Vorgang ist dann eine Gebühr von 100,– € zu bezahlen. Siehe dazu auch die Antwort auf Frage 8.
Der SINNhub wird zu Preisen von 2022 gebaut, und auf dieser Basis ist auch das Bezugsrecht für die Jahresproduktion von 320.000 kWh bewertet. Wie sich die Energie- und speziell die Strompreise in den nächsten 30 Jahren entwickeln werden, ist niemandem bekannt. Vieles spricht jedoch für eine drastische Erhöhung der Marktpreise, weil fossile Energieträger mit CO2-Steuern belastet werden und der Umbau des Kraftwerksparks (Ersatz nuklear-fossiler, aber oft abgeschriebener Kraftwerke, durch erneuerbare Technologie) zu steigenden Marktpreisen führen wird. Der Energiepreisindex der Österreichischen Energieagentur für Jänner 2021 bis Jänner 2022 weist eine Preissteigerung von 25 % aus. Für 2022/23 wird aufgrund der Versorgungslage mit Gas und Öl von einer Verdoppelung der Endverbraucherpreise ausgegangen.
Wenn sehr konservativ von einer Preissteigerung von 5 % p.a. bis 2052 ausgegangen wird, erspart ein Bezugsrecht zu Preisen von 2022 eine Erhöhung der Stromrechnung um fast 5.000,– €. Wenn es zu einer Verdoppelung der Preise bis 2023 kommt und folgend nur Preiserhöhungen von 5 % p.a. stattfinden, erspart das Bezugsrecht vom SINNhub im Zeitraum bis 2052 bereits einen Betrag von über 14.000,– €.
Doch wie so oft sind Prognosen schwierig, weil sie die Zukunft betreffen.
Ja. Inhaber eines Bezugsrechts können dieses an einen Nachmieter oder Käufer der dem Zählpunkt verbundenen Wohnung weitergeben. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,– € an. Siehe auch Frage 8.
Dazu gibt es derzeit (08.09.2022) leider noch keine verbindliche Aussage.