SINNhub – Eine Welle für den Klimaschutz!
Im Rahmen der Erneuerbare-Energie-Gemeinsschaft SINNhub wird von der Ökostrombörse Salzburg 2022 ein Kleinwasserkraftwerksprojekt am Salzburger Almkanal umgesetzt. Der SINNhub ist eine bis in die 1970er Jahre genutzte Wasserkraftstufe am Almkanal. Die Ökostrombörse Salzburg nimmt mit einer Wasserkraftschnecke mit 43 kW Generatorleistung und einer erwarteten Jahreserzeugung von über 300.000 kWh Ökostrom die Stromerzeugung Anfang Juni 2023 auf. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Energiewende.
Der Vorstand des Vereins Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft SINNhub:
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Johannes Hübl, Obmann
Ing. Dietmar Kurz, Obmannstellvertreter
Dr. Ralf Öchsner, Kassier
Gemeinnützige Gemeinschafts-Energie-Anlagen GmbH, vertreten durch Ing. Dr. Franz Kok, Schriftführer
Unser Film zum gesamten Projekt: Interview mit Franz Kok –
»Kleinwasserkraftwerk SINNhub am Almkanal – Eine Welle für den Klimaschutz«
Fragen und Antworten zum Projekt SINNhub
Das Projekt wurde 2020/21 vom Obmann des Salzburger Almkanals, Mag. Johannes Lugstein, entwickelt und 2022 zur Umsetzung an den Verein Ökostrombörse Salzburg (ÖSB) weitergegeben. Mit unserer 100-%-Tochter, der gemeinnützigen Gemeinschafts-Energie-Anlagen GmbH (kurz gGEAn GmbH) errichten wir das Kleinwasserkraftwerk, welches mittels Strombezugsrechten finanziert wird. Geschäftsführer der gGEAn GmbH ist der Obmann der Ökostrombörse Ing. Dr. Franz Kok.
Das Strombezugsrecht ist als Vorauszahlung für die Lieferung von Strom über einen festgesetzten Zeitraum anzusehen. Mit den verkauften Strombezugsrechten errichtet die gGEAn GmbH (100-%-Tochter der Ökostrombörse) das Kleinwasserkraftwerk. Den Teilnehmenden wird im dynamischen Prinzip der produzierte Strom zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt vom Netzbetreiber und ist von uns nicht beeinflussbar. Der pro Zählpunkt zugeschriebene Stromanteil ist nicht genau vorhersehbar, weil er vom Verbrauchsverhalten aller anderen Teilnehmenden der EEG und der produzierten Strommenge abhängt.
Die Inhaber:innen der Strombezugsrechte müssen auch Mitglieder des Vereins Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Sinnhub (ZVR-Zahl 1324429514) sein.
Die Verteilung des SINNhub-Stroms auf die Inhaber:innen von Bezugsrechten erfolgt nach dem dynamischen Prinzip. Das heißt, dass jeder Teilnehmende pro Viertelstunde den gleichen prozentuellen Anteil seines tatsächlichen Stromverbrauches erhält.
Beispiel:
Verbrauchen alle Teilnehmende innerhalb einer Viertelstunde zusammen weniger Strom, als das Kleinwasserkraftwerk in dieser Viertelstunde produziert, dann erhalten alle Teilnehmende für diese Viertelstunde 100 % ihres Stromverbrauches aus dem Kleinwasserkraftwerk. Das kann in der Nacht auftreten, wenn grundsätzlich weniger Strom verbraucht wird.
Verbrauchen alle Teilnehmende innerhalb einer Viertelstunde zusammen doppelt (oder dreifach oder vierfach) soviel Strom als das Kleinwasserkraftwerk in dieser Viertelstunde produziert, dann erhalten alle Teilnehmenden – und zwar egal, wie hoch deren Stromverbrauch ist – für diese Viertelstunde 50 % (bzw. 33 % oder 25 %) ihres Stromverbrauches aus dem Kleinwasserkraftwerk. Dies kann vor allem tagsüber auftreten, wenn grundsätzlich mehr Strom verbraucht wird.
Dieser Prozess wiederholt sich 35.040 Mal im Jahr, denn so viele Viertelstunden hat ein Jahr. Am Ende werden die Werte zusammengezählt und ergeben den Strom je Zählpunkt aus dem Kleinwasserkraftwerk.
Wir rechnen damit, dass ein typischer Haushalt ca. 50 % seines Strombedarfs aus dem Kleinwasserkraftwerk decken kann. Bei durchschnittlich 3.000 kWh Jahresverbrauch sind das etwas 1.500 kWh Deckung aus dem Sinnhub. Bei angenommenen 300.000 kWh Jahreserzeugung ergibt das Energie für 200 Strombezugsrechte. Genau diese Menge an Strombezugsrechten haben wir vergeben.
Nein. Um sicherzugehen, dass nicht dauerhaft einzelne der 200 Berechtigten bevorteilt werden, ist das Bezugsrecht limitiert: jährlich 1.500 kWh x 30 Jahre max. = 45.000 kWh. Dies bedeutet, dass große Verbraucher:innen ihr Bezugsrecht früher aufbrauchen als kleine und sparsame Verbraucher:innen.
Aufgrund von besserer Effizienz, die sich auch in den Errichtungskosten widerspiegeln, wird ein höherer Ertrag aus dem Kraftwerk erwartet, als zu Beginn der Planungen angenommen wurde. Die Ertragssteigerung wird auch an die Teilnehmenden weitergegeben.
Die Begrenzung auf 30 Jahre besteht deshalb, weil der aktuelle Pachtvertrag mit der Stadt Salzburg für das Kraftwerksgelände mit 30 Jahren befristet ist. Eine Pachtverlängerung wird angestrebt.
Verbraucht ein Teilnehmender sein vertraglich festgelegtes Strombezugsrecht von 45.000 kWh (plus Mehrertrag aus Effizienzsteigerung) vor Ablauf von 30 Betriebsjahren, dann werden die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und der Betreiber, die gGEAn GmbH, eine faire Lösung finden.
Mit dem Entgelt für das Strombezugsrecht finanziert die gGEAn GmbH den Bau des Kleinwasserkraftwerks am SINNhub. Der laufende Betrieb (Versicherung, Wartung, Pacht, Rücklage für Instandsetzung und Wartung, Abrechnung der gelieferten Energie an Mitglieder etc…) wird mit einem Serviceentgelt pro kWh abgerechnet.
Ja, es ist möglich, ein erworbenes Bezugsrecht am SINNhub wieder an die gGEAn GmbH zu verkaufen. Die Bewertung erfolgt auf Basis des einbezahlten Nominales unter Abzug des anteiligen konsumierten Bezugsrechts von den maximal möglichen 45.000 kWh.
Die Anzahl der Bezugsrechte ist auf 200 beschränkt. Wenn Bezugsrechte an die gGEAn GmbH zurückgegeben wurden, ist es möglich, diese bei der gGEAn GmbH zu erwerben. Bitte übermitteln Sie eine Bezugsrechtsvereinbarung, wir setzen Sie auf eine Warteliste und melden uns bei Verfügbarkeit eines Bezugsrechts.
Der Kaufpreis für ein Bezugsrecht resultiert aus den Kosten für die Projektumsetzung, Tiefbau, Maschinenteile, Verfahrenskosten etc.
Der Verein Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (ZVR-Zahl 1324429514) ist der vom Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 (EAG) vorgeschriebene neutrale und gemeinnützige Rechtsträger für die Organisation der EEG SINNhub und die Abwicklung der Lieferungen zwischen der gGEAn GmbH als Betreiberin des SINNhub und den Inhaber:innen von Bezugsrechten am SINNhub. Lieferant:innen und Abnehmer:innen müssen Mitglied dieses Vereins sein.
Die EEG SINNhub wird von der Ökostrombörse in der Kommunikation unterstützt. Die Abrechnung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Sinnhub wurde an die Firma Ekarus ausgelagert.
Ja. Aktuell sind wir bemüht, die EEG SINNhub zum Laufen zu bringen, und leisten dabei Pionier:innenarbeit für diese neue Form des Bürger:innen-Strommarkts, den das EAG 2021 ermöglicht hat. Die Aufgabe von EEGs ist es aber, ihren Mitgliedern vielfältige Energiedienstleistungen anzubieten: Effizienter Stromeinsatz, E-Mobilität, dezentrale Speicher und Photovoltaikanlagen auf Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden zählen dazu. Gemeinschaftsenergieanlagen wie etwa PV-Anlagen auf Wohngebäuden würden ergänzend sehr gut zum Basis-Bandstrom des SINNhub passen, um die im Tagesverlauf schwankenden Verbrauchsspitzen – eventuell gemeinsam mit dezentralen Stromspeichern – abzudecken.
Der Lieferant für den Reststrom kann frei am Markt gewählt werden.
Grundsätzlich gibt es dafür keine Einschränkungen. Wir bemühen uns bei der Zusammensetzung der EEG aufgrund der Daten der Interessensbekundungen jedoch, eine Gruppe von Berechtigten zusammenzustellen, welche nicht durch besonders stromintensive oder untypische Stromanwendungen auffallen (z.B. elektrische Heizung).
Der SINNhub produziert Tag und Nacht gleichmäßig Strom. Ein tageszeitlich abhängiger Tarif ist nicht vorgesehen.
Die dreiwöchige Almabkehr im September legt alle Kleinwasserkraftwerke am Almkanal still. Diese Zeit wird für notwendige Reparaturarbeiten genutzt. An Stelle des Wasserkraftstroms aus dem Almkanal tritt in dieser Zeit der Stromversorger der Bezugsberechtigten, meistens ist das die Salzburg AG.
Die Investitionskosten in den SINNhub verteilen sich auf elektrotechnische Anlagen, Maschinenbauteile und das Bauwerk, und entsprechend verteilt sich die Abschreibung der Anlage auf 10, 20 und 50 Betriebsjahre.
30 Jahre Laufzeit für das Bezugsrecht wurden gewählt, weil damit für 200 teilnehmende Haushalte etwa 50 % ihres Grundstromverbrauchs abgedeckt werden können und so die Investition ermöglicht wird. Über die laufenden Betriebskosten wird der vorhersehbare Instandsetzungsaufwand in dieser Laufzeit abgedeckt.
Ja. Zum Erwerb eines Bezugsrechts sind alle berechtigt, die im Einzugsbereich des Umspannwerks Hagenau einen Stromversorgungsvertrag und damit einen Zähler für die Lieferung von Tagstrom haben. Wenn Sie die Stromrechnung daher direkt vom Stromversorger erhalten (und nicht als Teil der Miete), trifft das auch auf Sie zu. Wenn Sie umziehen, haben Sie die Möglichkeit, dieses Bezugsrecht ihrem Nachmieter weiterzugeben. Sie können das Bezugsrecht aber auch in die neue Wohnung mitzunehmen, wenn diese im Einzugsgebiet der EEG SINNhub liegt. Für diesen Vorgang ist dann eine Gebühr von 100,– € zu bezahlen. Siehe dazu auch die Antwort auf Frage 8.
Ja. Inhaber eines Bezugsrechts können dieses an einen Nachmieter oder Käufer der dem Zählpunkt verbundenen Wohnung weitergeben. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,– € an. Siehe auch Frage 8.