SINNhub – Eine Welle für den Klimaschutz!
Der SINNhub ist eine bis in die 1970er Jahre genutzte Wasserkraftstufe am Almkanal welche nun als Antrieb für das gleichnamige Wasserkraftwerk dient. Im Rahmen der Erneuerbare-Energie-Gemeinsschaft SINNhub wurde von der Ökostrombörse Salzburg 2022 ein Kleinwasserkraftwerksprojekt am Salzburger Almkanal umgesetzt. Ausgestattet mit einer Generatorleistung von 43 kW und einer erwarteten Jahreserzeugung von über 300.000 kWh produziert das Kraftwerk seit Anfang Juni 2023 regional Ökostrom und versorgt damit die rund 175 Teilnehmer der eigens gegründeten EEG. Damit setzten wir ein wichtiges Zeichen für die Energiewende in Salzburg.
Für das Kleinwasserkraftwerk sind aktuell alle Bezugsrechte vergeben. Bei Interesse setzen wir Sie aber gerne auf die Warteliste.
Der Vorstand des Vereins Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft SINNhub:
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Johannes Hübl, Obmann
Ing. Dietmar Kurz, Obmannstellvertreter
Dr. Ralf Öchsner, Kassier
Gemeinnützige Gemeinschafts-Energie-Anlagen GmbH, vertreten durch Ing. Dr. Franz Kok, Schriftführer
Unser Film zum Projekt: »SINNhub – Eine Welle für den Klimaschutz«
EEG SINNhub
Fragen und Antworten zum Projekt SINNhub
Das Projekt wurde 2020/21 vom Obmann des Salzburger Almkanals, Mag. Johannes Lugstein, entwickelt und 2022 zur Umsetzung an den Verein Ökostrombörse Salzburg (ÖSB) weitergegeben. Mit unserer 100-%-Tochter, der gemeinnützigen Gemeinschafts-Energie-Anlagen GmbH (kurz gGEAn GmbH) haben wir das Kleinwasserkraftwerk errichtet, welches durch den Verkauf von Strombezugsrechten finanziert wurde. Geschäftsführer der gGEAn GmbH ist der Obmann der Ökostrombörse Ing. Dr. Franz Kok. Sowohl der Verein ÖSB als auch die gGEAn GmbH operieren als gemeinnützige Organisationen.
Durch den Erwerb eines Strombezugsrechts tragen Sie einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung und Umsetzung des Sinnhub Projektes. Alle Teilnehmer die ein Bezugsrecht erworben habe, haben dadurch das Recht erhalten für die gesamte Laufzeit des Kraftwerks Strom direkt aus dem KW Sinnhub zu beziehen. Die Stromzuteilung erfolgt dabei mittels der eigens als Verein gegründeten EEG "Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Sinnhub" (ZVR-Zahl 1324429514) in dem alle Bezugsberechtigen Mitglied sind. Jedes der 200 Bezugsrechte umfasst einen Bezugsrahmen von 1/200tel der Jahresstromproduktion des Kraftwerks.
Die Verteilung des SINNhub-Stroms auf die Inhaber:innen von Bezugsrechten erfolgt, wie bei EEGs üblich, nach dem dynamischen Prinzip. Das heißt, dass jeder Teilnehmende pro Viertelstunde den gleichen prozentuellen Anteil seines aktuellen Stromverbrauches erhält. Im Ergebnis bedeutet das, dass jeder Teilnehmer im Jahr etwa 1.500 kWh aus dem Sinnhub erhält.
Zur Veranschaulichung:
Verbrauchen alle Teilnehmende innerhalb einer Viertelstunde zusammen weniger Strom, als das Kleinwasserkraftwerk in dieser Viertelstunde produziert, dann erhalten alle Teilnehmende für diese Viertelstunde 100 % ihres Stromverbrauches aus dem Kleinwasserkraftwerk. Das ist meist in der Nacht der Fall, wenn generell weniger Strom verbraucht wird.
Verbrauchen alle Teilnehmende innerhalb einer Viertelstunde zusammen doppelt (oder dreifach oder vierfach) soviel Strom wie das Kleinwasserkraftwerk in dieser Viertelstunde produziert, dann erhalten alle Teilnehmenden – und zwar egal, wie hoch deren Stromverbrauch ist – für diese Viertelstunde 50 % (bzw. 33 % oder 25 %) ihres Stromverbrauches aus dem Kleinwasserkraftwerk. Das passiert vor allem tagsüber zu Zeiten in denen viel Strom verbraucht wird.
Dieser Prozess wiederholt sich 35.040 Mal im Jahr, denn so viele Viertelstunden hat ein Jahr. Am Ende werden die Werte zusammengezählt und ergeben den Strom je Zählpunkt aus dem Kleinwasserkraftwerk.
Wir rechnen damit, dass ein typischer Haushalt ca. 50 % seines Strombedarfs aus dem Kleinwasserkraftwerk decken kann. Bei durchschnittlich 3.000 kWh Jahresverbrauch sind das etwas 1.500 kWh Deckung aus dem Sinnhub. Bei angenommenen 300.000 kWh Jahreserzeugung ergibt das Energie für 200 Strombezugsrechte. Genau diese Menge an Strombezugsrechten haben wir vergeben.
Nein. Um sicherzugehen, dass nicht dauerhaft einzelne der 200 Berechtigten bevorteilt werden, wurde im Bezugsrecht 2.0 ein zusätzlicher Fairnessmechanismus umgesetzt - der jährliche Bezugsrahmen. Grundsätzlich können Teilnehmer so viel Strom aus dem Sinnhub beziehen wie ihnen der Netzbetreiber zuweist, der günstigere Bezug aus dem Bezugsrecht gilt allerdings nur für den eigenen Anteil am produzierten Jahresstrom (1/200tel pro gekauftes Bezugsrecht). Für jede weitere kWh wird ein Aufpreis verrechnet der 1:1 an diejenigen Teilnehmer weitergegeben wird die weniger als den ihnen zustehenden Strom konsumiert haben. So profitiert jeder Teilnehmer gleich viel von seinem Bezugsrecht.
Im Bezugsrecht 2.0 ist das Bezugsrecht nicht durch eine Maximalenergiemenge beschränkt. Jeder Teilnehmer kann so viel Strom aus dem Sinnhub konsumieren wie ihm vom Netzbetreiber zugewiesen wird - für den fairen Ausgleich zwischen den einzelnen Teilnehmern sehen Sie bitte Frage 4. Das Bezugsrecht endet erst mit dem Ende des Pachtvertrags über das Kraftwerkgrundstück welchen die gGEAn GmbH mit der Stadt Salzburg abgeschlossen hat.
Mit dem Entgelt für das Strombezugsrecht finanziert die gGEAn GmbH den Bau des Kleinwasserkraftwerks am SINNhub. Der laufende Betrieb (Versicherung, Wartung, Pacht, Rücklage für Instandsetzung und Wartung, Abrechnung der gelieferten Energie an Mitglieder etc…) wird mit einem geringen Serviceentgelt pro kWh abgerechnet.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, ein erworbenes Bezugsrecht am SINNhub wieder an die gGEAn GmbH zu verkaufen. Das ist jedenfalls immer dann der Fall wenn ein Teilnehmer die z.B. durch einen Umzug die Bezugsmöglichkeit verliert. In allen anderen Fällen ist die Zustimmung der gGEAn GmbH notwendig, diese wird in aller Regel aber gewährt.
Die Bewertung für die Rückgabe erfolgt auf Basis des einbezahlten Nominales unter Abzug des anteiligen konsumierten Bezugsrechts nach einer monatlichen Berechnung unter Annahme einer 30jährigen Laufzeit.
Die Anzahl der Bezugsrechte ist auf 200 beschränkt. Wenn Bezugsrechte an die gGEAn GmbH zurückgegeben werden, ist es möglich, diese bei der gGEAn GmbH zu erwerben. Melden Sie sich gerne bei uns, wir setzen Sie auf eine Warteliste und melden uns bei Verfügbarkeit eines Bezugsrechts bei Ihnen.
Der Kaufpreis für ein Bezugsrecht resultiert aus den Kosten für die Projektumsetzung, Tiefbau, Maschinenteile, Verfahrenskosten etc.
Der Verein Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (ZVR-Zahl 1324429514) ist der vom Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 (EAG) vorgeschriebene neutrale und gemeinnützige Rechtsträger für die Organisation der EEG SINNhub und die Abwicklung der Lieferungen zwischen der gGEAn GmbH als Betreiberin des SINNhub und den Inhaber:innen von Bezugsrechten am SINNhub. Lieferant:innen und Abnehmer:innen müssen Mitglied dieses Vereins sein.
Die EEG SINNhub wird von der Ökostrombörse in der Kommunikation unterstützt. Die Abrechnung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Sinnhub wurde an die Firma Ekarus ausgelagert.
Ja. Aktuell sind wir bemüht, die EEG SINNhub zum Laufen zu bringen, und leisten dabei Pionier:innenarbeit für diese neue Form des Bürger:innen-Strommarkts, den das EAG 2021 ermöglicht hat. Die Aufgabe von EEGs ist es aber, ihren Mitgliedern vielfältige Energiedienstleistungen anzubieten: Effizienter Stromeinsatz, E-Mobilität, dezentrale Speicher und Photovoltaikanlagen auf Wohn-, Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden zählen dazu. Gemeinschaftsenergieanlagen wie etwa PV-Anlagen auf Wohngebäuden würden ergänzend sehr gut zum Basis-Bandstrom des SINNhub passen, um die im Tagesverlauf schwankenden Verbrauchsspitzen – eventuell gemeinsam mit dezentralen Stromspeichern – abzudecken.
Der Lieferant für den Reststrom kann frei am Markt gewählt werden.
Grundsätzlich gibt es dafür keine Einschränkungen. Wir bemühen uns bei der Zusammensetzung der EEG aufgrund der Daten der Interessensbekundungen jedoch, eine Gruppe von Berechtigten zusammenzustellen, welche nicht durch besonders stromintensive oder untypische Stromanwendungen auffallen (z.B. elektrische Heizung).
Der SINNhub produziert Tag und Nacht gleichmäßig Strom. Ein tageszeitlich abhängiger Tarif ist nicht vorgesehen.
Die dreiwöchige Almabkehr im September legt alle Kleinwasserkraftwerke am Almkanal still. Diese Zeit wird für notwendige Reparaturarbeiten genutzt. An Stelle des Wasserkraftstroms aus dem Almkanal tritt in dieser Zeit der Stromversorger der Bezugsberechtigten, meistens ist das die Salzburg AG.
Die Investitionskosten in den SINNhub verteilen sich auf elektrotechnische Anlagen, Maschinenbauteile und das Bauwerk, und entsprechend verteilt sich die Abschreibung der Anlage auf 10, 20 und 50 Betriebsjahre.
30 Jahre Laufzeit für das Bezugsrecht wurden gewählt, weil damit für 200 teilnehmende Haushalte etwa 50 % ihres Grundstromverbrauchs abgedeckt werden können und so die Investition ermöglicht wird. Über die laufenden Betriebskosten wird der vorhersehbare Instandsetzungsaufwand in dieser Laufzeit abgedeckt.
Ja. Zum Erwerb eines Bezugsrechts sind alle berechtigt, die im Einzugsbereich des Umspannwerks Hagenau einen Stromversorgungsvertrag und damit einen Zähler für die Lieferung von Tagstrom haben. Wenn Sie die Stromrechnung daher direkt vom Stromversorger erhalten (und nicht als Teil der Miete), trifft das auch auf Sie zu. Wenn Sie umziehen, haben Sie die Möglichkeit, dieses Bezugsrecht ihrem Nachmieter weiterzugeben. Sie können das Bezugsrecht aber auch in die neue Wohnung mitzunehmen, wenn diese im Einzugsgebiet der EEG SINNhub liegt. Für diesen Vorgang ist dann eine Gebühr von 100,– € zu bezahlen. Siehe dazu auch die Antwort auf Frage 8.
Ja. Inhaber eines Bezugsrechts können dieses an einen Nachmieter oder Käufer der dem Zählpunkt verbundenen Wohnung weitergeben. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,– € an. Siehe auch Frage 8.