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Die neue Photovoltaik-Großanlagenförderung des Landes startet am Mittwoch, 8. Juni. Die Förderung zielt vor allem auf Gemeinden, Bürgerbeteiligungsanlagen und Vereine ab.

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Somit ist der von der EU-Kommission gesetzte Betrag für die Handelsperiode zwischen 2013 und 2020 ungültig. Der Gerichtshof folgt mit dieser wichtigen Entscheidung den Empfehlungen der Generalanwältin von November 2015.

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