Die neue Photovoltaik-Großanlagenförderung des Landes startet am Mittwoch, 8. Juni. Die Förderung zielt vor allem auf Gemeinden, Bürgerbeteiligungsanlagen und Vereine ab.
Somit ist der von der EU-Kommission gesetzte Betrag für die Handelsperiode zwischen 2013 und 2020 ungültig. Der Gerichtshof folgt mit dieser wichtigen Entscheidung den Empfehlungen der Generalanwältin von November 2015.